Leistungen speziell für den Bereich Heilberufe

Meine Kanzlei betreut Mandanten aus allen Branchen. Ein besonderer Schwerpunkt hat sich dabei auf Heilberufe und Heilhilfsberufe in Köln, Bonn und Düsseldorf herausgebildet.

Um die hochkomplexe, ganzheitliche, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und andere Heilberufe zu gewährleisten, verfügt meine Kanzlei über spezielles Fachwissen für Mandanten aus der Gesundheitsbranche. Ich betreue Einzelpraxen, örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, medizinische Versorgungszentren sowie Organisationsgemeinschaften (z. B. Apparate- und Praxisgemeinschaften).

Die Erstellung der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchführung, der Steuererklärungen bis hin zum Jahresabschluss bzw. zur Gewinnermittlung, sind für mich als Basisleistungen selbstverständlich. Darüber hinaus erhalten Sie von mir, je nachdem in welcher Situation sich Ihre Praxis befindet, eine besondere Betreuung.

Praxisgründung / Praxiskauf / Anteilskauf - erfolgreich starten

Sie möchten eine Praxis gründen oder überlegen eine Praxis, einen BAG- oder einen MVZ-Anteil zu übernehmen? Für einen erfolgreichen Start begleite ich Sie von Anfang an und betreue Sie rundum. Meine Kanzlei überprüft den Kaufpreis mittels Praxisbewertung auf Angemessenheit. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans, der Wahl der Finanzierungsmöglichkeiten sowie der geeigneten Rechtsform.

Etablierte Praxen - laufende Betreuung und Wachstum


Sie möchten Ihre unternehmerischen Entscheidungen auf einer gesicherten Grundlagen treffen? Ich stelle Ihnen für Ihre Entscheidungen alle notwendigen Mittel zur Verfügung und unterstütze Sie bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus begleite ich Sie laufend, persönlich, individuell und kompetent, damit Sie Ihre Ziele erreichen.

Praxisverkauf / Praxisabgabe / Praxisnachfolge - frühzeitig an die Zukunft denken

Ich plane mit Ihnen detailliert die Praxisabgabe, um den Praxiswert zu sichern und frühzeitig an die Zukunft zu denken. Mit Hilfe von unterschiedlicher Bewertungsverfahren ermittelt meine Kanzlei den aktuellen Wert Ihrer Praxis und stellt vorab die Problemfelder fest. Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen bei dem Generationswechsel verschiedene Optionen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.

Sie haben Fragen zu meinen Leistungen oder wollen einen Beratungstermin vereinbaren?


Ich freue mich auf Ihren Anruf unter der 0221 / 801 80 474 oder eine Anfrage über das Kontaktformular.

Honorar meiner Kanzlei

Die Vergütung eines Steuerberaters bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Anhand von Kriterien - wie der Art der Tätigkeit, dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert - ermittelt sich die Gebühr für die Dienstleistung.

Meine Kanzlei legt Wert auf eine faire und angemessene Gebühr. Sofern nicht eine einfache oder komplexe Tätigkeit vorliegt, wird in der Regel die Mittelgebühr verwendet. Darüber hinaus werden bestimmte Beratungsleistungen anhand einer Zeitgebühr berechnet.

In Einzelfällen kann das Honorar - abweichend von der gesetzlichen Regelung - nach einer Zeitgebühr oder einer festen Vergütung vereinbart werden. Hierbei wird ein angemessenes Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko berücksichtigt.

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