Leistungen speziell für Unternehmer
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchführung, der Steuererklärungen bis hin zum Jahresabschluss bzw. zur Gewinnermittlung, sind für mich als Basisleistungen selbstverständlich. Darüber hinaus erhalten Sie von mir, je nachdem in welcher Situation sich Ihr Unternehmen befindet, eine besondere Betreuung.
Existenzgründung / Unternehmenskauf - erfolgreich starten
Für einen erfolgreichen Start begleite ich Sie von Anfang an. Bei der Neugründung und dem Start-up von Unternehmen betreue ich Sie rundum. Gerne überprüfe ich Ihr Gründungskonzept auf Machbarkeit und unterstütze Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans, der Wahl der Finanzierungsmöglichkeiten sowie der geeigneten Rechtsform.
Etablierte Unternehmen - laufende Betreuung und Wachstum
Sie möchten Ihre unternehmerischen Entscheidungen auf einer gesicherten Grundlagen treffen? Ich stelle Ihnen für Ihre Entscheidungen alle notwendigen Mittel zur Verfügung und unterstütze Sie bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus begleite ich Sie laufend, persönlich, individuell und kompetent, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge - frühzeitig an die Zukunft denken
Ich plane mit Ihnen detailliert die Unternehmensnachfolge, um den Unternehmenswert zu sichern und frühzeitig an die Zukunft zu denken. Mit Hilfe von unterschiedlicher Bewertungsverfahren ermittelt meine Kanzlei den aktuellen Wert Ihres Unternehmens und stellt vorab die Problemfelder fest. Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen bei dem Generationswechsel verschiedene Optionen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.
Sie haben Fragen zu meinen Leistungen oder wollen einen Beratungstermin vereinbaren?
Ich freue mich auf Ihren Anruf unter der 0221 / 801 80 474 oder eine Anfrage über das Kontaktformular.
Honorar meiner Kanzlei
Die Vergütung eines Steuerberaters bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Anhand von Kriterien - wie der Art der Tätigkeit, dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert - ermittelt sich die Gebühr für die Dienstleistung.
Meine Kanzlei legt Wert auf eine faire und angemessene Gebühr. Sofern nicht eine einfache oder komplexe Tätigkeit vorliegt, wird in der Regel die Mittelgebühr verwendet. Darüber hinaus werden bestimmte Beratungsleistungen anhand einer Zeitgebühr berechnet.
In Einzelfällen kann das Honorar - abweichend von der gesetzlichen Regelung - nach einer Zeitgebühr oder einer festen Vergütung vereinbart werden. Hierbei wird ein angemessenes Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko berücksichtigt.